Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) werden aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeleitet. Der ext. DSB hat eine Vertrauensstellung in Ihrer Kanzlei. Einerseits ist er der Kanzleileitung direkt unterstellt, andererseits hat er seine Tätigkeit als Dienstleistung in allen Ebenen der Kanzlei zu erbringen. Bei der Anwendung und Ausführung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, hat aber in allen Ebenen der Kanzlei nach Absprache ein fachliches Weisungsrecht. Er hat primär sicherzustellen, dass die Ausführungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, gehen immer mehr Kanzleien dazu über, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Wahrnehmung der Datenschutzaufgaben durch Externe bietet Ihnen viele Vorteile wie z.B.
wir bieten Ihnen diese Leistungen gerne an, fragen Sie danach!
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